{"id":499,"date":"2025-05-08T15:03:38","date_gmt":"2025-05-08T13:03:38","guid":{"rendered":"https:\/\/technical-service-gratkorn.at\/?page_id=499"},"modified":"2025-05-08T15:04:47","modified_gmt":"2025-05-08T13:04:47","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/technical-service-gratkorn.at\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"499\" class=\"elementor elementor-499\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-21708b8 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"21708b8\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-79bdab3 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"79bdab3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"heading\"><h1 class=\"headline\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1><\/div><div class=\"content text_element\"><p class=\"p1\"><em>Stand: 22. Mai 2024<\/em><\/p><p class=\"p2\"><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/p><p class=\"p3\">1.1. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten zwischen uns (jede europ\u00e4ische Sappi Gesellschaft) und nat\u00fcrlichen und juristischen Personen (im Folgenden \u201eKunde\u201c) f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft sowie auch f\u00fcr alle hink\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte in Bezug auf [allgemeine Beschreibung der Gesch\u00e4fte, die von diesen AGB umfasst werden], selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei k\u00fcnftigen Erg\u00e4nzungs- oder Folgeauftr\u00e4gen darauf nicht ausdr\u00fccklich Bezug genommen wird.<\/p><p class=\"p3\">1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, die dem Kunden \u00fcbermittelt wurden.<\/p><p class=\"p3\">1.3. Allf\u00e4llige Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder \u00c4nderungen bzw. Erg\u00e4nzungen unserer AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Geltung unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir diesen nach Eingang bei uns nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p><p class=\"p3\"><strong>2. Angebot\/Vertragsabschluss<\/strong><\/p><p class=\"p3\">2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung zustande.<\/p><p class=\"p3\">2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich.<\/p><p class=\"p3\">2.3. Kostenvoranschl\u00e4ge sind unverbindlich und entgeltlich. Erfolgt eine Beauftragung mit s\u00e4mtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenst\u00e4ndlichen Rechnung das Entgelt f\u00fcr den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.<\/p><p class=\"p3\"><strong>3. Preise<\/strong><\/p><p class=\"p3\">3.1. Preisangaben verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.<\/p><p class=\"p2\">3.2. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zus\u00e4tzlich im hierf\u00fcr vereinbarten Ausma\u00df, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu verg\u00fcten.<\/p><p class=\"p1\"><strong>4. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p><p class=\"p2\">4.1. Alle Zahlungen haben innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen netto ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.<\/p><p class=\"p2\">4.2. Bei verschuldetem Zahlungsverzug sind wir gem\u00e4\u00df \u00a7 456 UGB dazu berechtigt, 9,2 % Punkte \u00fcber dem Basiszinssatz zu berechnen.<\/p><p class=\"p2\">4.3. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns ausdr\u00fccklich vor.<\/p><p class=\"p2\">4.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverh\u00e4ltnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erf\u00fcllung durch den Kunden einzustellen. Wir sind dann weiters berechtigt, alle Forderungen f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden f\u00e4llig zu stellen.<\/p><p class=\"p2\">4.5. Der Kunde und seine verbundenen Unternehmen sind nicht berechtigt, unter dieser Vereinbarung geschuldete Betr\u00e4ge, mit Forderungen gegen uns oder unsere verbundenen Unternehmen aufzurechnen.<\/p><p class=\"p3\">4.6. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist verfallen gew\u00e4hrte Verg\u00fctungen (Rabatte, Abschl\u00e4ge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.<\/p><p class=\"p1\"><strong>5. Bonit\u00e4tspr\u00fcfung<\/strong><\/p><p class=\"p2\">5.1. Der Kunde erkl\u00e4rt sein ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, dass seine Daten aus-schlie\u00dflich zum Zwecke des Gl\u00e4ubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gl\u00e4ubigerschutzverb\u00e4nde Alpenl\u00e4ndischer Kreditorenverband (AKV), \u00d6sterreichischer Verband Creditreform (\u00d6VC), Insolvenzschutzverband f\u00fcr Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen.<\/p><p class=\"p1\"><strong>6. Mitwirkungspflichten des Kunden<\/strong><\/p><p class=\"p2\">6.1. Der Kunde haftet daf\u00fcr, dass die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr das herzustellende Werk oder den Liefergegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschl\u00e4giger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Unsere Pflicht zur Leistungsausf\u00fchrung beginnt fr\u00fchestens, sobald der Kunde all diese Voraussetzungen zur Ausf\u00fchrung geschaffen hat.<\/p><p class=\"p3\">6.2. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist \u2013 ausschlie\u00dflich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsf\u00e4higkeit \u2013 unsere Leistung nicht mangelhaft, wodurch uns und unsere verbundenen Unternehmen keinerlei Haftung trifft.<\/p><p class=\"p2\">6.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen, \u00dcberpr\u00fcfungen und Zertifizierungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Beh\u00f6rden auf seine Kosten zu veranlassen.<\/p><p class=\"p3\">6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.<\/p><p class=\"p1\"><strong>7. Leistungsausf\u00fchrung<\/strong><\/p><p class=\"p2\">7.1. F\u00fcr eine \u00c4nderung am Liefergegenstand ist eine schriftliche Auftragserg\u00e4nzung in Form einer Vertragsanpassung in Abstimmung zwischen uns und dem Kunden notwendig. Insbesondere \u00c4nderungen bez\u00fcglich Kaufpreis und Lieferbedingungen m\u00fcssen ber\u00fccksichtigt werden.<\/p><p class=\"p3\">7.2. Dem Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte und geringf\u00fcgige \u00c4nderungen unserer Leistungsausf\u00fchrung gelten als vorweg genehmigt.<\/p><p class=\"p1\"><strong>8. Leistungsfristen und Termine<\/strong><\/p><p class=\"p2\">8.1. Liefer- und Fertigstellungstermine sind keine fixen Lieferdaten, sondern stellen Sch\u00e4tzungen nach Treu und Glauben dar.<\/p><p class=\"p2\">8.2. Unsere Verpflichtungen aus diesem Vertrag werden ausgesetzt, wenn ein Ereignis au\u00dferhalb unseres Einflussbereiches uns daran hindert, diesen nachzukommen (\u201eForce Majeure\u201c). Als Force Majeure gelten beispielsweise Naturkatastrophen, Kriege, Terrorismus, Sabotage, Pandemien, Epidemien, Streiks, das Fehlen von Rohstoffen und anderen unentbehrlichen Materialien, Maschinenausf\u00e4lle, fehlende Arbeitskr\u00e4fte und Transportmittel und andere Ereignisse, die au\u00dferhalb unseres Einflussbereichs liegen. Wir werden den Kunden \u00fcber den Beginn und die voraussichtliche Dauer derartiger Umst\u00e4nde schnellstm\u00f6glich informieren. Wenn das Force Majeure Ereignis l\u00e4nger als 4 (vier) aufeinanderfolgende Wochen dauert, haben sowohl wir als auch der Kunde das Recht den Vertrag zu k\u00fcndigen.<\/p><p class=\"p2\">8.3. Werden der Beginn oder die Ausf\u00fchrung der Leistungsausf\u00fchrung durch den Kunden zurechnende Umst\u00e4nde verz\u00f6gert oder unterbrochen \u2013 insbesondere im Fall, dass der Kunde nicht alle ihm obliegende Verpflichtungen erf\u00fcllt hat, wie z.B. Beibringung aller erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen \u2013 so werden Leistungsfristen entsprechend verl\u00e4ngert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.<\/p><p class=\"p3\">8.4. Wir sind berechtigt, f\u00fcr die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Ger\u00e4ten und dergleichen in unserem Betrieb einen angemessenen Betrag zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unber\u00fchrt bleibt.<\/p><p class=\"p2\">8.5. Wurden abweichend von Punkt 8.1. verbindliche Lieferdaten vereinbart und befinden wir uns im verschuldeten Verzug mit der Vertragserf\u00fcllung, steht dem Kunden ein Recht auf R\u00fccktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des R\u00fccktritts zu erfolgen.<\/p><p class=\"p1\"><strong>9. Hinweis auf Beschr\u00e4nkung des Leistungsumfanges<\/strong><\/p><p class=\"p2\">9.1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten k\u00f6nnen Sch\u00e4den entstehen, zum Beispiel an bereits vorhandenen Best\u00e4nden als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler. Solche Sch\u00e4den sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.<\/p><p class=\"p1\"><strong>10. Behelfsm\u00e4\u00dfige Instandsetzung<\/strong><\/p><p class=\"p2\">10.1. Behelfsm\u00e4\u00dfige Instandsetzungen werden nur in Absprache mit dem Kunden durchgef\u00fchrt. Bei behelfsm\u00e4\u00dfigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschr\u00e4nkte und den Umst\u00e4nden entsprechende Haltbarkeit, darum ist eine Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<\/p><p class=\"p3\">10.2. Vom Kunden ist bei behelfsm\u00e4\u00dfiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.<\/p><p class=\"p1\"><strong>11. Gefahrtragung<\/strong><\/p><p class=\"p2\">11.1. Die Gefahr geht auf den Kunden \u00fcber, sobald wir den Liefergegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur \u00fcbergeben.<\/p><p class=\"p1\"><strong>12. Annahmeverzug<\/strong><\/p><p class=\"p2\">12.1. Ger\u00e4t der Kunde l\u00e4nger als vier Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht f\u00fcr die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umst\u00e4nde gesorgt, welche die Leistungsausf\u00fchrung verz\u00f6gern oder verhindern, d\u00fcrfen wir bei aufrechtem Vertrag \u00fcber den Liefergegenstand anderweitig verf\u00fcgen.<\/p><p class=\"p3\">12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt allf\u00e4llige Aufw\u00e4nde (etwa Lager- und Transportkosten) vom Kunden zu verlangen. Weiters geht das Risiko des zuf\u00e4lligen Untergangs des Liefergegenstandes auf den Kunden \u00fcber und die Gew\u00e4hrleistungsfrist beginnt mit dem vereinbarten Liefertermin zu laufen.<\/p><p class=\"p2\">12.3. Davon unber\u00fchrt bleibt unser Recht, das Entgelt f\u00fcr erbrachte Leistungen f\u00e4llig zu stellen und nach Setzung einer angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Im Falle eines berechtigten R\u00fccktritts vom Vertrag d\u00fcrfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in H\u00f6he von 10 % des Auftragswertes ohne Nachweis des tats\u00e4chlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist vom Verschulden unabh\u00e4ngig. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens ist zul\u00e4ssig.<\/p><p class=\"p1\"><strong>13. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p><p class=\"p1\">13.1. Wir behalten das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Preises sowie aller anderen Forderungen gegen den Kunden aus unserer Gesch\u00e4ftsbeziehung.<\/p><p class=\"p1\">13.2. Der Kunde kann den Liefergegenstand im Rahmen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung weiterverarbeiten oder weiterverkaufen. Der Kunde tritt hiermit alle Forderungen, die beim Weiterverkauf oder im Zuge der Weiterverarbeitung des Liefergegenstandes entstehen, an uns ab.<\/p><p class=\"p1\">13.3. Bis zum Eigentums\u00fcbergang verpflichtet sich der Kunde dazu (a) den Liefergegenstand als Treuh\u00e4nder f\u00fcr uns zu verwahren; (b) den Liefergegenstand separat zu lagern und sicherzustellen, dass er als unser Eigentum identifiziert werden kann; (c) den Liefergegenstand gegen etwaige Sch\u00e4den und Verlust zu versichern sowie uns unverz\u00fcglich von jeder Ma\u00dfnahme seitens Dritter zu unterrichten, die in Widerspruch zum Eigentumsvorbehalt steht (z.B. Pf\u00e4ndung des Liefergegenstands, der Gegenstand des genannten Eigentumsvorbehaltes ist); und (d) uns den unangek\u00fcndigten Zutritt auf sein Betriebsgel\u00e4nde zu gew\u00e4hren, um den dem Eigentumsvorbehalt unterstehenden Liefergegenstand wieder in Besitz zu nehmen, sollte die vollst\u00e4ndige Bezahlung der Waren nicht fristgerecht erfolgen und\/oder ein Insolvenzverfahren (Im Sinne der Verordnung (EU) 2015\/848 vom 20. Mai 2015 \u00fcber Insolvenzverfahren (Neufassung).)<span class=\"s1\"><strong>\u00a0<\/strong><\/span>er\u00f6ffnet bzw. mangels kostendeckenden Verm\u00f6gens nicht er\u00f6ffnet worden sein.<\/p><p class=\"p1\">13.4. Der Eigentumsvorbehalt ber\u00fchrt nicht die Bestimmungen \u00fcber den Gefahr\u00fcbergang nach Punkt 11.<\/p><p class=\"p1\"><strong>14. Schutzrechte Dritter<\/strong><\/p><p class=\"p2\">14.1. Bringt der Kunde geistige Sch\u00f6pfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Sch\u00f6pfungen oder Unterlagen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Kl\u00e4rung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, au\u00dfer die Anspr\u00fcche sind offenkundig unberechtigt.<\/p><p class=\"p2\">14.2. Der Kunde h\u00e4lt uns diesbez\u00fcglich schad- und klaglos. Weiters sind wir berechtigt vom Kunden f\u00fcr allf\u00e4llige Prozesskosten angemessene Kostenvorsch\u00fcsse zu verlangen.<\/p><p class=\"p2\">14.3. F\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, \u00fcbernimmt ausschlie\u00dflich der Kunde die Gew\u00e4hr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenst\u00e4nde Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.<\/p><p class=\"p2\">14.4. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenst\u00e4nde auf Risiko des Auftraggebers bis zur Kl\u00e4rung der Rechte Dritter einzustellen, au\u00dfer die Anspr\u00fcche sind offenkundig unberechtigt.<\/p><p class=\"p3\">14.5. Ebenso k\u00f6nnen wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und n\u00fctzlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.<\/p><p class=\"p1\"><strong>15. Unser geistiges Eigentum<\/strong><\/p><p class=\"p2\">15.1. Pl\u00e4ne, Skizzen, Kostenvoranschl\u00e4ge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.<\/p><p class=\"p2\">15.2. Die Verwendung solcher Unterlagen au\u00dferhalb der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielf\u00e4ltigung, Ver\u00f6ffentlichung und Zur-Verf\u00fcgung-Stellung einschlie\u00dflich auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung.<\/p><p class=\"p3\">15.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegen\u00fcber.<\/p><p class=\"p1\"><strong>16. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p><p class=\"p2\">16.1. Sofern hier nicht anderweitig vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Gew\u00e4hrleistung.<\/p><p class=\"p2\">16.2. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr unsere Leistungen betr\u00e4gt ein Jahr ab \u00dcbergabe. \u00dcbersteigt die t\u00e4gliche Betriebszeit des Liefergegenstandes den vereinbarungsgem\u00e4\u00dfen bzw. den branchen\u00fcblichen Rahmen, verk\u00fcrzt sich die Frist angemessen.<\/p><p class=\"p2\">16.3. Der Zeitpunkt der \u00dcbergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. f\u00f6rmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt und sp\u00e4testens wenn der Kunde die Leistung in seine Verf\u00fcgungsmacht \u00fcbernommen hat oder die \u00dcbernahme ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert hat. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum \u00dcbergabezeitpunkt bereits vorhanden war.<\/p><p class=\"p3\">16.4. M\u00e4ngel am Liefergegenstand, die der Kunde bei ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen h\u00e4tte m\u00fcssen sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 10 Tage nach \u00dcbergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte M\u00e4ngel m\u00fcssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Wird ein Mangel nicht innerhalb dieser Frist angezeigt, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde verwirkt seine Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7 377 UGB.<\/p><p class=\"p2\">16.5. Zur M\u00e4ngelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzur\u00e4umen.<\/p><p class=\"p2\">16.6. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverz\u00fcglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.<\/p><p class=\"p2\">16.7. Werden die Liefergegenst\u00e4nde aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Pl\u00e4nen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen (z.B.: Verwendung von bestimmten Erzeugnissen oder Materialien) (die \u201eSpezifikationen\u201c) des Kunden hergestellt, so leisten wir nur f\u00fcr die bedingungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung Gew\u00e4hr. Das hei\u00dft, dass die Haftung und Gew\u00e4hrleistung sich nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion erstreckt, sondern lediglich darauf, dass die Ausf\u00fchrung gem\u00e4\u00df den Angaben des Kunden erfolgte. M\u00e4ngel, die auf vom Kunden ausdr\u00fccklich verlangte Spezifikationen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, leisten wir keine Gew\u00e4hr.<\/p><p class=\"p2\">16.8. Ausdr\u00fccklich festgehalten wird, dass es keine expliziten oder impliziten Garantien hinsichtlich der Marktf\u00e4higkeit oder Eignung des Liefergegenstandes f\u00fcr einen bestimmten Zweck gibt.<\/p><p class=\"p2\">16.9. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind \u2013 sofern wirtschaftlich vertretbar \u2013 vom Kunden an uns zu retournieren. Die Kosten f\u00fcr den R\u00fccktransport der mangelhaften Sache an uns tr\u00e4gt zur G\u00e4nze der Kunde.<\/p><p class=\"p3\">16.10. Die Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenst\u00e4nden nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal f\u00fcr den Mangel ist. Die Gew\u00e4hrleistung ist auch ausgeschlossen, wenn am Liefergegenstand Ver\u00e4nderungen oder Bearbeitungen vom Kunden oder dritter Seite ohne schriftliche Zustimmung von uns vorgenommen werden.<\/p><p class=\"p1\"><strong>17. Beigestellte Ware<\/strong><\/p><p class=\"p2\">17.1. Vom Kunden beigestellte Ger\u00e4te und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gew\u00e4hrleistung.<\/p><p class=\"p3\">17.2. Die Qualit\u00e4t und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.<\/p><p class=\"p1\"><strong>18. Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p><p class=\"p2\">18.1. In keinem Fall, sei es auf Grundlage von Vertr\u00e4gen, Handlungen, Unterlassungen (einschlie\u00dflich Fahrl\u00e4ssigkeit), au\u00dfervertraglicher oder gesetzlicher Haftung, haften wir dem Kunden oder Dritten gegen\u00fcber f\u00fcr (a) entgangenen Gewinn, Umsatz, oder Gesch\u00e4ftsm\u00f6glichkeiten, (b) Verluste wegen (teilweisen) Produktionsausfall, und (c) indirekte Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den jeglicher Art.<\/p><p class=\"p3\">18.2. Weiters ist unsere Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Lagerung, \u00dcberbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder nat\u00fcrliche Abnutzung ausgeschlossen, sofern dieses Ereignis kausal f\u00fcr den Schaden war.<\/p><p class=\"p2\">18.3. Unbeschadet Punkt 18.1 und Punkt 18.2, ist unsere Gesamthaftung in allen gesetzlich zul\u00e4ssigen F\u00e4llen, f\u00fcr alle Anspr\u00fcche aufgrund oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung mit dem jeweiligen Auftragswert beschr\u00e4nkt.<\/p><p class=\"p2\">18.4. Schadenersatzanspr\u00fcche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.<\/p><p class=\"p2\">18.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Anspr\u00fcche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer, Lieferanten und Erf\u00fcllungsgehilfen aufgrund Sch\u00e4digungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zuf\u00fcgen.<\/p><p class=\"p3\">18.6. Wenn und soweit der Kunde f\u00fcr Sch\u00e4den, f\u00fcr die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mie).<\/p><p class=\"p1\"><strong>19. Salvatorische Klausel<\/strong><\/p><p class=\"p2\">19.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Teile nicht ber\u00fchrt.<\/p><p class=\"p2\">19.2. Wir und der Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam \u2013 ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien \u2013 eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am n\u00e4chsten kommt.<\/p><p class=\"p2\"><strong>20. Geltendes Recht und Gerichtsstand<\/strong><\/p><p class=\"p2\">20.1. Es gilt \u00f6sterreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.<\/p><p class=\"p3\">20.2. Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis oder k\u00fcnftigen Vertr\u00e4gen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zust\u00e4ndige Gericht in Graz.<\/p><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand: 22. Mai 2024 1. Geltungsbereich 1.1. 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